AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

§ 1 Vertragsgegenstand
Die Vermietung erfolgt neben den individuell getroffenen Vereinbarungen im Mietvertrag oder Service-Mietvertrag zusätzlich zu den nachstehenden allgemeinen Bedingungen.
Spätestens mit der Anlieferung der Geräte am Einsatzort bzw. der Abholung bei MK2.events („ Vermieter“) gelten die nachstehenden Bedingungen als anerkannt. Vertragsgegenständlich sind die in dem Mietvertrag aufgeführten Geräte und Leistungen.

§ 2 Mietdauer
Die Mindestmietdauer beträgt einen Tag. Angefangene Tage werden als weiterer voller Tage berechnet. Die Mietzeit beginnt ab der Abholung beim Vermieter oder bei Eintreffen am Veranstaltungsort. Sie endet mit dem Wiedereintreffen der Geräte beim Vermieter.

§ 3  Schutz der Mietsachen
Der Mieter ist verpflichtet, die gemieteten Geräte von der Übergabe ab Lager bis zu deren Rückgabe gegen Beschädigung, Verlust und Raub zu sichern und durch einen Versicherungsvertrag bis zur Höhe des Neuwertes zu versichern.

§ 4 Gebrauch der Mietsache
Die gemieteten Geräte sind Eigentum des Vermieters. Der Mieter hat sie in sorgfältiger Art und Weise zu gebrauchen, alle Obliegenheiten, die mit dem Besitz, dem Gebrauch und dem Erhalt der Mietsache verbunden sind, zu beachten und die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsempfehlungen des Vermieters zu befolgen. Der Mieter hat die Geräte in seinem unmittelbaren Besitz lassen und nur an geeigneten und vereinbarten Orten zu benutzen. Der Mieter ermöglicht dem Vermieter die jederzeitige Überprüfung der Geräte.

§ 5 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für den funktionstüchtigen Zustand der vermieteten Geräte zum Zeitpunkt der Übergabe unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt: Hat das vermietete Gerät zum Zeitpunkt der Übergabe einen Fehler, der seine Tauglichkeit zum vertragsmäßigen Gebrauch aufhebt oder in einem Umfang mindert, der einer Aufhebung gleichkommt, kann der Vermieter nach seiner Wahl den Fehler beheben, das fehlerhafte Gerät austauschen oder vom Vertrag zurücktreten. Für die Dauer der Aufhebung der Tauglichkeit ist der Mieter von der Pflicht zur Mietzahlung befreit. Ist die Tauglichkeit der Mietsache lediglich gemindert, so mindert sich der Mietbetrag in entsprechendem Umfang. Auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet der Vermieter unbeschränkt für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur, sofern wesentliche Vertragspflichten verletzt werden und begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung des Vermieters ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. –ausschlüsse gelten nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z. B. aus dem Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus der Übernahme einer Garantie sowie im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Soweit die Haftung nach den vorstehenden Regelungen beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Haftung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Vermieters.

§ 6 Haftung des Mieters
Der Mieter ist dem Vermieter für alle Schäden verantwortlich, die aus dem nicht bedingungsgemäßen Gebrauch der Mietsache entstehen. Den Schaden einer zufälligen Beschädigung nach Übergabe trägt der Mieter. Im Falle eines Totalschadens oder Verlusts der Mietsache hat der Mieter den Neuwert der gemieteten Geräte zu ersetzen.

§ 7 Lizenzen
Beim Betreiben von Video- Licht- und Audiosystemen dürfen vom Mieter eingesetzte Bild und Tonwiedergaben nur nach den Bedingungen der jeweiligen Lizenzinhaber erfolgen.
Beim Betreiben der Geräte darf mitzuverwendende Software nur nach den gesondert mitgeteilten Bedingungen der Lizenzinhaber benutzt werden. Der Mieter stellt den Vermieter im Falle nicht bedingungsgemäßer Nutzung von Bild- und Tonmaterialien sowie von Software von allen Schadenersatzansprüchen der Lizenzinhaber frei.

§ 8 Rücktritt des Mieters
Tritt der Mieter aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, vom Vertrag zurück, werden dem Mieter 25 % des Auftragswertes als pauschaler Schadenersatz berechnet. Erfolgt der Rücktritt weniger als vier Wochen vor Vertragsbeginn, so werden 50 %, bei weniger als zwei Wochen 75 % und bei weniger als einer Woche 100 % des Miet- bzw. Service-Mietbetrages zur Zahlung fällig.

§ 9 Zahlungsbedingungen
Es gelten die im Angebot aufgeführten Zahlungsbedingungen und Fristen. Alle Miet- und Servicepreise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen geltenden Umsatzsteuer.

§ 10 Rückgabe der Mietsache
Der Mieter hat das gemietete Gerät nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer unverzüglich an den Vermieter zurückzugeben(vgl. Mietzeit gemäß Ziffer 2.). Wird die Mietsache nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben, hat der Mieter unbeschadet darüber hinausgehender Schadenersatzansprüche des Vermieters für die Zeit, die für die Instandsetzung oder Ersatzbeschaffung erforderlich ist, den vereinbarten Mietbetrag entsprechend weiter zu entrichten.

§ 11 Verspätete Rückgabe
Bei verspäteter Rückgabe der Mietsache (vgl. Mietzeit gemäß Ziffer 2.) wird der Mietpreis entsprechend nachberechnet. Darüber hinaus hat der Mieter dem Vermieter jeden Schaden zu ersetzen.

§ 12 Reinigungspauschale
Gibt der Kunde die Mietsache in einem verunreinigten Zustand zurück, ist der Vermieter berechtigt, dem Kunden eine Reinigungspauschale in angemessener Höhe pro zu reinigendem Gerät in Rechnung zu stellen.

§ 13 Änderungen von Modellen und Preisen
Der Vermieter behält sich vor, Änderungen der Modelle und der Preise nach Abstimmung mit dem Mieter zum Vertragsinhalt zu machen.

§ 14 Personal
Angebotene Tagessätze beziehen sich auf einen Arbeitstag mit max. 9h Arbeitszeit zuzüglich 1h Pause unter Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes. Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Nachtarbeit(23:00-6:00) werden mit einem gesonderten Zuschlag berechnet.

§ 15 Zahlungskonditionen
Sollte keine anderen Zahlungskonditionen im Angebot oder Rechnung aufgeführt sein, gilt ein Zahlungsziel von 14 Tagen, rein netto. Sollte das Zahlungsziel um mehr als 20 Tage überschritten werden behält sich MK2.events vor, gewährte Rabatte ganz oder teilweise zu streichen.

§ 16 Schlussbestimmungen
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des
Vertrags bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort ist der Sitz der Niederlassung des Vermieters. Als Gerichtsstand für beide Teile sind die nächstliegenden Amts- bzw. Landgerichte, in dessen Bezirken der Vermieter seine Niederlassung hat, vereinbart. Bei Vermietungen nach außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gilt deutsches Recht als vereinbart, zusätzlich zu den hier vereinbarten Bedingungen.

Stand 09.12.2023 – Maximilian Keitel | MK2.events